B-VG: Art 144a (Beschwerde gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes, behauptete Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, einer gesetzwidrigen Kundmachung über die Wiederverlautbarung eines Gesetzes (Staatsvertrages), eines verfassungswidrigen Gesetzes oder eines rechtswidrigen Staatsvertrage, Legitimation, keine; Verletzung in einfachgesetzlichen Rechten)