B-VG: Art 137 (Klagen; Kausalgerichtsbarkeit; Ansprüche gegen Bund, Länder, Gemeinden, kein ordentlicher Rechtsweg, kein Bescheid; Geldstrafen nach AuslBG, Entrichtung zur Vermeidung des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe, Einwand der Vollstreckungsverjährung, Klage auf Rückzahlung der nach Ablauf der Verjährungsfrist geleisteten Beträge; Zurückweisung, weil die Vollstreckungsverfügungen zu bekämpfen gewesen wären)