VwGG: § 21 Abs 1 Z 4 (Mitbeteiligter, nachteilige Berührung seiner Interessen durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides; keine Mitbeteiligung auf der Seite des Beschwerdeführers)
§ 47 Abs 5 (Kostenersatz; kein Kostenersatz des Landes Oö bei Abweisung der Beschwerde des Oö Umweltanwaltes gegen einen Bescheid der Oö LReg)