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VwGH 5. 7. 2012, 2009/21/0013 (Verwaltungsgerichtsbarkeit) (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2013/447ZfV 2013, 322 Heft 2 v. 3.5.2013

VwGG: § 33 Abs 1 (Verfahrenseinstellung; Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Rückkehrverbotes)

VwGH 5. 7. 2012, 2009/21/0013

Ist die Gültigkeitsdauer des Rückkehrverbotes aber mittlerweile abgelaufen, so kann die Rechtsstellung des Bf auch durch ein stattgebendes Erk des VwGH nicht verbessert werden. Angesichts dessen besteht ein rechtliches Interesse des Bf an einer Entscheidung über die Beschwerde nicht mehr. Zufolge nachträglichen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ist die Beschwerde daher als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen (zum Fall des Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltsverbotes VwGH 5. 11. 2010, 2007/18/0383).

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