StbG: § 11a Abs 4 Z 2 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua mindestens sechjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens, deutscher Staatsbürger; Erfordernis der Prüfung seines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts)