PassG: § 14 Abs 1 (Entziehung eines Reisepasses; Versagung eines Personalausweises; Unionsrecht; Richtlinie 2004/38/EG ; Freizügigkeit; Bedachtnahme auf tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für Grundinteresse der Gesellschaft; persönliches Verhalten; kein Verweis auf Generalprävention oder strafrechtliche Verurteilungen)
§ 15 (ebenso)