PassG: § 14 Abs 1 Z 3 lit f (Entziehung eines Reisepasses; Freizügigkeit; Unionsrecht; Begehung von Suchtgiftdelikten; keine vom Einzelfall losgelöste Begründung zulässig; keine Begründung mit Hinweis auf Generalprävention; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; unzureichender Hinweis auf Wiederholungsgefahr bei Suchtgiftdelikten)
§ 15 Abs 1 (ebenso)