NÖ KAG: § 8 Abs 6 (Sonderregelung über die Parteistellung im Errichtungsbewilligungsverfahren für Kassenambulatorien; Parteistellung hängt lediglich davon ab, dass kein Einvernehmen iSd § 339 ASVG zustande gekommen ist)
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§ 11 Abs 1 (Bewilligungspflicht für bestimmte Vorhaben; NÖ KAG enthält keine Vorschrift, aus der sich eine Parteistellung der Bf im Verfahren zur Erteilung einer Betriebsbewilligung ableiten lässt)