NÖ KAG: § 8 Abs 5 (liegt kein Einvernehmen vor, ist Errichtungsbewilligung zu erteilen, wenn der Bedarf iSd § 5 Abs 6 festgestellt ist; nähere Voraussetzungen)
§ 8 Abs 6 lit a (Parteistellung; Voraussetzungen)
§ 11 Abs 1 lit a (Verlegung der Betriebsstätte der Krankenanstalt bedarf der Bewilligung der Landesregierung; im Verfahren über die Bewilligung sind die Vorschriften der §§ 4 bis 10 sinngemäß anzuwenden)