FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger; relativiertes persönliches Interesse durch be-