FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel, Vorliegen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht Voraussetzung)
FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel, Vorliegen der Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht Voraussetzung)