NAG: § 3 Abs 5 Z 1 (sachliche Zuständigkeit; Bundesminister für Inneres; Nichtigerklärung eines Aufenthaltstitels; Erteilung trotz Vorliegens eines Erteilungshindernisses gemäß § 11 Abs 1 Z 1, 2 oder 4, Zulässigkeit nur binnen 3 Jahren nach Erteilung)