FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel, Unzulässigkeit, möglicher Widerspruch zum Unionsrecht, wenn Unionsbürger gezwungen wäre, das Gebiet der Union zu verlassen, wenn kein Aufenthaltsrecht gewährt würde, wirtschaftliche Gründe oder Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft allein nicht ausreichend)
§ 66 Abs 1 (Ausweisung; Interessenabwägung)