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VwGH 4. 9. 2012, 2012/12/0023 (Dienstrecht) (Dienstrecht)

VwGHDienstrechtZfV 2013/317ZfV 2013, 249 Heft 2 v. 3.5.2013

RGV: § 34 Abs 1 (Trennungsgebühr, Gebührlichkeit bis zur Erlangung einer zumutbaren Wohnung)

VwGH 4. 9. 2012, 2012/12/0023

1. Grundsätzlich besteht weder auf Ernennungen zur Begründung eines ö-r Dienstverhältnisses noch auf Ernennungen im Dienstverhältnis (Überstellungen, Beförderungen) ein Rechtsanspruch. Das Gesetz gibt niemandem einen subjektiven Anspruch auf die Ausübung des Ernennungsrechtes durch die DienstBeh. Auch das BDG begründet keinen subjektiv ö-r Anspruch auf Verleihung einer Planstelle. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann lediglich dann Platz greifen, wenn infolge einer bestimmten durch Gesetz erfolgten "rechtlichen Verdichtung" ein Rechtsanspruch auf Überprüfung eines Ernennungsaktes und damit Parteistellung im Verfahren zukommt. Eine solche rechtliche Verdichtung ist aber nur dann gegeben, wenn die für die Entscheidung maßgebenden Aspekte normativ gefasst sind und es sich dabei nicht bloß um Selbstbindungsnormen handelt und - andererseits - wenn ein Rechtsanspruch (rechtliches Interesse) nicht ausdrücklich ges verneint wird (VwGH 22. 6. 2005, 2005/12/0013; 31. 1. 2006, 2005/12/0262). Diese Voraussetzungen einer "rechtlichen Verdichtung" sind im vorliegenden Fall eines Begehrens auf Überstellung von der Verwendungsgruppe M BO 2 in die Verwendungsgruppe M BO 1 nicht gegeben.

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