BDG: § 93 Abs 2 (Strafbemessung, mehrere Dienstpflichtverletzungen, einheitliche Disziplinarstrafe; keine zwingende Regel zur Abhandlung sämtlicher Dienstpflichtverletzungen in einem Verfahren)
§ 108 Abs 2 (Zustellungen, bei zustellungsbevollmächtigtem Verteidiger nur an diesen; auch Ladung)