BBG: § 36 Abs 1 (Abgeltung der Normverbrauchsabgabe; Voraussetzungen; auch bei Geltendmachung eines Absetzbetrages für Anlagevermögen bleibt verbleibende Belastung durch die NoVA)
§ 55 Abs 6 idF BGBl I 2010/111 (Verfahren gemäß § 36, die am 31. 12. 2010 beim Bundessozialamt oder der Berufungskommission anhängig sind, sind nach den bis zum 31. 12. 2010 geltenden Vorschriften zu Ende zu führen)