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VwGH 18. 10. 2012, 2012/06/0125 (Baurecht) (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/297ZfV 2013, 235 Heft 2 v. 3.5.2013

Stmk BauG: § 13 Abs 2 (Grenzabstand; Abstand der Gebäudefront, die nicht unmittelbar an der Grundgrenze errichtet; Anzahl der Geschoße vermehrt um 2; außerbücherlicher Eigentumserwerb des redlichen Bauführers nach § 418 ABGB durch Grenzüberbau)

§ 13 Abs 3 (Front an der Grundgrenze, Wahlmöglichkeit des Nachbarn, anzubauen oder den erforderlichen Gebäudeabstand einzuhalten; weist Gebäude Öffnungen auf, ist der Gebäudeabstand einzuhalten)

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