Vlbg RPG: § 18 Abs 3 (Landwirtschaftsgebiete, zulässige Bauten; soweit für die bodenabhängige land- und forstwirtschaftliche Nutzung einschließlich der dazu gehörenden erforderlichen Wohnräume; Darlegungspflicht des Antragstellers; Erwerbsobstbauer, Kräuterlager)
VwGH 20. 9. 2012, 2012/06/0083