Wr BauO: § 76 Abs 10 (Ausmaß der bebauten Fläche, höchstens ein Drittel der Bauplatzfläche; Kleinanlage iSd WGG muss keine Baulichkeit sein; Abstellflächen nicht zwingend in die bebaute Fläche einzubeziehen)
Seite 229
§ 80 Abs 1 (bebaute Fläche, Begriff; senkrechte Projektion des Gebäudes einschließlich aller raumbildenden oder raumergänzenden Vorbauten auf eine waagrechte Ebene; Zusammenschau mit § 4 Abs 6 Garagengesetz; ohne Errichtung von Baulichkeiten bloß durch Inanspruchnahme einer Bodenfläche gewonnene Abstellplätze nicht in die bebaute Fläche einzuberechnen)