Wr BauO: § 69 Abs 1 (Abweichungen von den Bebauungsvorschriften)
§ 69 Abs 2 (ebenso; keine Verringerung der Bebaubarkeit der Nachbargrundflächen, nur unwesentliche Abweichungen zulässig; Gebot zur Ausbildung von Dächern als begrünte Flachdächer, Dach mit Neigung von 45° unterläuft den Bebauungsplan)