AsylG 2005: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin II-VO)
§ 10 (Ausweisung)
§ 28 Abs 1 (Sonderbestimmungen für das Zulassungsverfahren, Zulassung, wenn Antrag voraussichtlich nicht zurückzuweisen ist; Zulassung durch Ausfolgung einer Aufenthaltsberechtigungskarte, Zulassung steht späteren zurückweisenden Entscheidung nicht entgegen)