BDG 1979: § 36 Abs 3 (höherwertige Verwendung, Voraussetzungen)
§ 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Abwertung des bisherigen Arbeitsplatzes, Abberufung von Höherverwendung, Zuweisung eines der Ernennung entsprechenden Arbeitsplatzes an neuer Dienststelle)
§ 38 Abs 4 (Versetzung an anderen Dienstort, Abberufungsinteresse, wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil, keine Vergleichsprüfung, schonendste Variante)