ÄrzteG: § 53 Abs 1 (Werbebeschränkung und Provisionsverbot; Verbot unsachlicher, unwahrer oder Standesansehen beeinträchtigender Information im Zusammenhang mit Berufsausübung; unwahre Zeichnung eines Artikels; Hinweis auf zusätzliche, nicht bestehende Facharztausbildung)
§ 136 Abs 1 (Disziplinarvergehen; unwahre Information im Zusammenhang mit Berufsausübung)