AsylG 2005: § 10 Abs 2 Z 1 (Ausweisung, Unzulässigkeit, Aufenthaltsrecht)
NAG: § 54 Abs 1 (Aufenthaltsberechtigung drittstaatsangehöriger Angehöriger von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern, Daueraufenthaltskarte)
§ 57 (Anwendung der §§ 51 ff auch auf Schweizer Bürger und deren Angehörige sowie Angehörige von Österreichern)