AsylG 2005: § 8 Abs 1 (subsidiärer Schutz)
§ 10 Abs 1 (Ausweisung, Unzulässigkeit, Verletzung von Art 8 MRK; verfassungswidrige Interessenabwägung, 5-jähriges Familienleben mit österreichischer Ehegattin, 4-jährige Tochter, unzureichende Berücksichtigung des Kindeswohles; Freiheitsstrafe nach dem SMG nur teilbedingt, beinahe 8-jähriges Asylverfahren)