AVG: § 10 Abs 1 (Vertreter, Rechtsanwälte, Vollmachtsbekanntgabe bzw Berufung auf erteilte Vollmacht im Verwaltungsverfahren; im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erteilte Vollmacht gilt nicht auch für nachfolgendes Verwaltungsverfahren; Vertretung durch drei in Kanzleigemeinschaft tätige Rechtsanwälte; Ausscheiden eines Rechtsanwalts aus der Kanzleigemeinschaft; bloße Angabe einer Adressänderung ohne Kündigung des Vollmachtsverhältnisses zu den ande-