AVG: § 10 Abs 1 (Vertreter)
§ 10 Abs 3 (ebenso, unbefugter; unzulässiges Einschreiten eines Steuerberaters in Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG)
§ 13 Abs 3 (Anbringen, Mangel, Verbesserungsauftrag fälschlich an Vertreter statt an Partei)
AVG: § 10 Abs 1 (Vertreter)
§ 10 Abs 3 (ebenso, unbefugter; unzulässiges Einschreiten eines Steuerberaters in Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG)
§ 13 Abs 3 (Anbringen, Mangel, Verbesserungsauftrag fälschlich an Vertreter statt an Partei)