AVG: § 73 Abs 2 idF BGBl I 1998/158 (Devolutionsantrag; dieser ist abzuweisen, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist; Behörde hat dafür zu sorgen, dass durch organisatorische Vorkehrungen eine rasche Erledigung möglich ist; hier: Pensionierung des zuständigen Bearbeiters)
VwGH 26. 1. 2012, 2008/07/0036