B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde; Legitimation, keine; keine Erschöpfung des Instanzenzuges; keine Anrufung des zuständigen unabhängigen Verwaltungssenates)
FPG: § 9 Abs 3 und 4 (Berufungen gegen Entscheidungen über Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln an begünstigte Drittstaatsangehörige durch Behörden; Zuständigkeit des unabhängigen Verwaltungssenates)