B-VG: Art 132 (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine, Nichterteilung einer Auskunft nach dem AuskunftspflichtG)
VwGG: § 27 (Säumnisbeschwerde; Prozessvoraussetzung ist Säumnis bei Erlassung eines Bescheides; Säumnisbeschwerde gegen Nichterteilung einer Auskunft unzulässig)