AlVG: § 25 Abs 1 (Rückforderung ungerechtfertigt empfangener Leistungen; Verschweigung maßgeblicher Tatsachen; nicht gemeldeter Bestand eines karenzierten Dienstverhältnisses; keine Erkennbarkeit der Meldepflicht für durchschnittliche Notstandshilfebezieherin)
VwGH 11. 7. 2012, 2010/08/0088