FPG: § 59 Abs 1 (besondere Verfahrensbestimmungen, Entscheidungen gemäß §§ 52 bis 56, Bescheidform, Spruch und Rechtsmittelbelehrung auch in einer dem Drittstaatsangehörigen verständlichen Sprache, unrichtige Übersetzung lediglich Wiedereinsetzungsgrund)
§ 65b (Familienangehörige von nicht unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern, Schweizer Bürgern und Österreichern; Visumpflicht)