FPG: § 76 Abs 1 (Verhängung der Schubhaft über Fremde, Voraussetzungen; Prüfung des Vorbringens zur Frage einer erfolgten Asylantragstellung)
§ 76 Abs 2 (Schubhaft über Asylwerber, Voraussetzungen)
§ 76 Abs 6 (Stellung eines Antrages auf internationalen Schutz während der Anhaltung in Schubhaft, Zulässigkeit der Aufrechterhaltung der Schubhaft, Voraussetzungen des Abs 2 oder 2a, Geltung der Schubhaft als nach Abs 2 oder 2a verhängt, Aktenvermerk über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Schubhaft gemäß Abs 2 oder 2a)