FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft; Gründe; Sicherungsbedarf; Schubhaftprüfung durch UVS; keine ausreichende Prüfung der Zustellung des Erkenntnisses des Asylgerichtshofes; keine ausreichende Ermittlung zum Status als Asylwerber)
VwGH 14. 6. 2012, 2012/21/0079
Der Bf hatte in seiner Administrativbeschwerde und in einer dazu erstatteten Ergänzung zentral geltend gemacht, dass er nach wie vor Asylwerber sei; die Entscheidung des AsylGH sei ihm gegenüber niemals wirksam erlassen worden, insb sei eine Zustellung an den ausgewiesenen Vertreter im Asylverfahren unterblieben.