FPG 2005: § 56 Abs 1 (Ausweisung eines Fremden mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder mit "Daueraufenthalt-Familienangehöriger"; höheres Gefährdungsmaß als § 60 Abs 1; weiterer Aufenthalt des Fremden würde schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen)