BEinstG: § 8 Abs 4 lit c (Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Behinderten; Fortsetzung des Dienstverhältnisses könne wegen beharrlicher Pflichtverletzung nicht mehr zugemutet werden; Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung setzt in der Regel eine Ermahnung voraus)
VwGH 26. 6. 2012, 2011/11/0148