ASchG: § 130 Abs 5 Z 1 (Strafbestimmung; Übertretung der Bauarbeiterschutzverordnung; fehlende Absturzsicherung)
VStG: § 32 Abs 2 (Verfolgungshandlung; Inhalt; wesentliche Tatbestandselemente; Übertretung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift; Hinweis auf bestimmte Baustelle und konkreter Hinweis auf als Arbeitgeberin tätiges Unternehmen ausreichend)