AsylG 2005: § 3 Abs 1 (Status des Asylberechtigten, Voraussetzungen, Verfolgungsgefahr, Glaubhaftmachung, Auseinandersetzung mit Fluchtvorbringen, menschenrechtliche Situation ganz allgemein und im Besonderen in Bezug auf Staatenlose sowie die Rückkehrsituation von Personen mit dem Profil des Bf, Abstammung aus Mischehe; Syrien)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten)