Fragen der Internationalisierung des öffentlichen Rechts gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Vor allem die Institutionen des Verwaltungsrechts sind mit Blick auf die mehrfach und eingehend beschriebene Europäisierung einem Funktionswandel ausgesetzt, auf den im Besonderen das Instrumentarium der Handlungsformenlehre und des Verwaltungsverfahrensrechts eine Antwort geben müssen.