FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; öffentliches Interesse an geordnetem Fremdenwesen; ausreichende Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände des Betroffenen; Familiengründung im Bewusstsein des unsicheren Aufenthaltes; Eheschließung während durchgehendem unrechtmäßigen Aufenthaltes; aufrechtes Aufenthaltsverbot in Deutschland)