FPG: § 60 Abs 6 (Aufenthaltsverbot)
§ 66 Abs 1 Z 4 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Ehe mit in Österreich aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen; Abschluss der Ehe zu einem Zeitpunkt, als sich der Fremde unrechtmäßig im Inland aufhielt; Überwiegen der öffentlichen Interessen)