FHStG: § 12 Abs 2 Z 3 (Unterricht durch einen wissenschaftlich, berufspraktisch und pädagogisch-didaktisch qualifizierten Lehrkörper; Unzulässigkeit von Lehraufträgen von Fachhochschulen an juristische Personen oder Personengesellschaften)
FHStG: § 12 Abs 2 Z 3 (Unterricht durch einen wissenschaftlich, berufspraktisch und pädagogisch-didaktisch qualifizierten Lehrkörper; Unzulässigkeit von Lehraufträgen von Fachhochschulen an juristische Personen oder Personengesellschaften)