GewO: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; schwerwiegende Verstöße; wiederholte Übertretungen des AuslBG; keine gesonderte Beurteilung des Persönlichkeitsbildes erforderlich)
VwGH 14. 3. 2012, 2012/04/0014
Der Bf hat Übertretungen des AuslBG trotz erfolgter Bestrafung wiederholt begangen, weshalb fallbezogen von "schwerwiegenden Verstößen" iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 auszugehen war, welche die Entziehung der Gewerbeberechtigung rechtfertigten.