GewO: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; schwerwiegende Verstöße; wiederholte Übertretungen des AuslBG; schwere Verletzung der Schutzinteressen auch bei niedrigen Strafen)
VwGH 14. 3. 2012, 2012/04/0012
Zum Vorbringen der Bf, die einzelnen der Gewerberechtsentziehung nach § 87 Abs 1 Z 3 zugrunde gelegten Tathandlungen seien ausgehend von den von der VerwaltungsstrafBeh verhängten Strafen