GewO: § 87 Abs 1 Z 1 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; Vorliegen von Ausschlussgründen, negative Prognoseentscheidung, erforderliche Feststellungen zu den zugrunde gelegten Tathandlungen)
GewO: § 87 Abs 1 Z 1 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; Vorliegen von Ausschlussgründen, negative Prognoseentscheidung, erforderliche Feststellungen zu den zugrunde gelegten Tathandlungen)