GewO: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; schwerwiegende Verstöße; wiederholte Übertretungen des AuslBG; keine gesonderte Beurteilung des Persönlichkeitsbildes erforderlich; keine Berücksichtigung wirtschaftlicher Folgen)
VwGH 2. 2. 2012, 2011/04/0180