StVO § 66 Abs 1 (Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen; Erhaltungspflicht; Zustand entsprechend Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder; Normadressat derjenige, der Fahrrad im öffentlichen Verkehr zum Einsatz bringt) § 99 Abs 3 lit a (Strafbestimmungen; Lenker eines Fahrzeuges)
Fahrradverordnung: (Ausrüstungsvorschrift; Fahrrad, "das in Verkehr gebracht wird")