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VwGH 21. 12. 2011, 2009/08/0151 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2012/1099ZfV 2012, 714 Heft 4 v. 21.9.2012

AlVG: § 14 Abs 1 (Anwartschaft; Beschäftigung von 52 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist von 24 Monaten vor Geltendmachung, nicht vorliegende)

§ 46 Abs 1 (Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosigkeit; Versäumnis einer Frist zur Beibringung fehlender Unterlagen)

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