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VwGH 18. 1. 2012, 2009/08/0030 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2012/1098ZfV 2012, 713 Heft 4 v. 21.9.2012

AlVG: § 21a Abs 1 (Anrechnung des Nettoeinkommens aus vorübergehender Erwerbstätigkeit auf das Arbeitslosengeld; Anrechnung bedeutet keinen Entfall einer materiellen Anspruchsvoraussetzung, sondern setzt Anspruch dem Grunde nach voraus)

§ 46 Abs 5 (Ruhen des Anspruchs; neuerliche persönliche Meldung, wenn Ruhenszeitraum 62 Tage übersteigt)

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