GewO: § 13 Abs 3 (Ausschluss von Gewerbeausübung, Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben; noch nicht abgelaufener Zeitraum, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den Insolvenzfall gewährt wird)
§ 26 Abs 2 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; keine Anwendung im Entziehungsverfahren; keine Vorfrage im Entziehungsverfahren)